Sicherheit des Aufzuges
Die technischen Regeln für Aufzugsanlagen sind durch die Richtlinie 95/16/EG der Europäischen Union geregelt. Diese Richtlinie ist in Deutschland durch die Aufzugsverordnung in das nationale Recht umgesetzt worden.
Aufzüge sind spätestens alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu überprüfen. Da zwischen zwei Hauptprüfungen auch noch eine Zwischenprüfung erforderlich ist, ist der Prüfzyklus eines Aufzugs realiter ca. alle zwölf Monate.
Aufzüge sind aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen mit einem Sicherheitssystem versehen, das ein Abstürzen der Aufzugkabine selbst dann verhindert, wenn alle Tragseile einmal reißen sollten (was äußerst ungewöhnlich wäre). Zudem sind Aufzugkabinen in seilaufgehängten Konstruktionen durch mehrere (üblicherweise drei bis zehn) parallel laufende Seile aufgehängt. Die Seile sind so dimensioniert, dass der Bruch eines oder mehrerer Seile nicht zum Bruch des gesamten Seil-Sets führt.
Ein Aufzug ist das sicherste Massentransportmittel der Welt!
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